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Aufmerksamkeiten/Geschenke
Ein Eishockeyclub schenkt seinen Spielern und anderen Angestellten anlässlich besonderer persönlicher Ereignisse (z. B. Geburtstag) Geld/Gutscheine/Blumen.
Steuerliche Einordnung
- Sachzuwendungen bis 60 Euro sind als Aufmerksamkeiten steuerfrei (nur zu besonderen Anlässen)
- Sachzuwendungen über 60 Euro oder Geldzuwendungen in jeder Höhe sind insgesamt LSt- und SV-pflichtig.
- Sachzuwendungen für nicht persönliche Ereignisse (Weihnachten) sind bis zur Sachbezugsgrenze von 50 Euro steuerfrei.
Rechtliche Grundlage
§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG; R 19.6 Abs. 1 LStR 2015/2021
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)
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