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Steuern im Profisport

Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse

Um die Renten der Verwaltungsmitarbeiter aufzubessern, schließt der Eishockeyverein mit einem Versicherer eine betriebliche Altersversorgung ab und zahlt monatlich für jeden Angestellten Beiträge ein.

Steuerliche Einordnung

a) kapitalgedeckte Versicherung:

Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) nach § 3 Nr. 63 EStG LSt-frei, davon 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auch SV-frei. Darüberhinausgehende Beträge werden individuell versteuert.

Jahr SV BMG allg. RV Lohnsteuerfrei (8%) SV-frei (4%)
2022 84.600 Euro 6.768 Euro 3.384 Euro
2023 87.600 Euro 7.008 Euro 3.504 Euro
2024 90.600 Euro 7.248 Euro 3.624 Euro

b) nicht kapitalgedeckte Versicherung:

Zuwendungen an eine Pensionskasse bis zu 3 % (seit 2020 bzw. 4 % ab 2025) der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind LSt- und SV-frei. Für 2024 sind dies 2.718 Euro jährlich.

Diese Beträge sind um steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG zu mindern. Darüberhinausgehende Zuwendungen an eine Pensionskasse können bis zu einem Betrag von 1.752 Euro/Jahr pauschal mit 20% versteuert werden. Voraussetzung für die steuerlichen Förderungen ist, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt.

Rechtliche Grundlage

§ 3 Nr. 56, 63 EStG; § 40b EStG; § 52 Abs. 4 Satz 19 EStG; BMF Schreiben vom 12. August 2021 IV C 5 – S 2333/19/10008 :017

(Letzte Aktualisierung: 26.06.2024)