https://etl-profisport.de/stichworte/steuern-im-profisport/fahrten-zur-arbeit
Fahrten zur Arbeit (mit Privat-PKW)
Um zum Training zu gelangen, nutzt Kreisliga-Spieler K seinen eigenen PKW. Auch zu Auswärtsspielen ist er mit diesem bereits einige Male gefahren, da er die Abfahrt des Mannschaftsbusses verschlafen hatte. (Fahrten mit Firmen-PKW siehe PKW-Überlassung)
Steuerliche Einordnung
a) Fahrten zum Training (erste Tätigkeitsstätte):
Erstattungen können durch den AG pauschal mit 15 % versteuert werden, soweit die Erstattung nicht den als Werbungskosten abziehbaren Betrag (0,30 Euro/km einfache Strecke) übersteigt. Die Beträge erhöhen sich ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,35 Euro für 2021 und auf 0,38 Euro für 2022 bis 2026.
b) Fahrten zu Auswärtsspielen:
Erstattungen von 0,30 Euro pro gefahrenen km bei Nutzung eines PKW (bzw. 0,20 Euro für jedes andere motorbetriebene Fahrzeug) oder i. H. d. tatsächlichen Kosten sind LSt- und SV-frei.
Rechtliche Grundlage
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2-6 EStG; § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG; § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG; R 9.10 LStR 2015/2021; H 9.10 LStH 2021; R 40.2 Abs. 6 LStR 2015/2021, BMF vom 25. November 2020 IV C 5 – S2353/19/10011
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)
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