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Geschenke
Der Bundesligist U schenkt seinen Spielern zum Geburtstag einen Strauß Blumen und ein Buch.
Steuerliche Einordnung:
Sachleistungen des Arbeitgebers bis zu einem Wert von 60 Euro, die als Aufmerksamkeiten zu deklarieren sind, führen nicht zu Arbeitslohn. Hierzu gehören zum Beispiel Blumen, Genussmittel o.ä., die dem Arbeitnehmer aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Bargeldzahlungen sind stets Arbeitslohn, auch wenn ihr Wert gering ist. Sachzuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung sind bis zu einer Grenze von 110 Euro steuerfrei.
Sachzuwendungen für nicht persönliche Ereignisse (Weihnachten) sind im Rahmen der aktuellen Sachbezugsfreigrenze i.H.v. 50 Euro steuerfrei.
Übersteigen die Sachzuwendungen die Freigrenze, ist eine Pauschalierung durch den Schenker möglich.
Rechtliche Grundlage:
R 19.6 LStR 2015/2021; § 37b EStG
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)
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