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Steuern im Profisport

Gewerbebetrieb

Fußballer N ist beim Bundesligisten E angestellt. Darüber hinaus hat er einen eigenen Werbevertrag mit einem Haarpflegeprodukthersteller geschlossen.

Steuerliche Einordnung:

Die Vergütungen von Sportlern können entweder als Arbeitslohn oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sein. Als Gewerbebetrieb wird jede selbständige, nachhaltige und nach außen gerichtete Betätigung verstanden, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird.

Die Vergütung des N für die Tätigkeit für seinen Verein sind aufgrund der Weisungsgebundenheit als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zu versteuern. Die Werbeeinnahmen dahingegen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Hieraus ergeben sich weitere Pflichten, wie z. B. Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen.

Die steuerliche Einordnung ist immer im Einzelfall zu prüfen und vorzunehmen.

Rechtliche Grundlage:

§ 19 EStG; § 15 Abs. 2 EStG

 

(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)