https://etl-profisport.de/stichworte/steuern-im-profisport/gruppenunfallversicherung
Gruppenunfallversicherung
Bundesligist H schließt für seinen Profi-Kader eine Unfallversicherung ab, in der alle Spieler versichert sind.
Steuerliche Einordnung
Pauschalbesteuerung mit 20 % ist möglich, wenn es sich um eine Gruppenunfallversicherung handelt (= Versicherung mehrerer AN).
Andernfalls sind die Beiträge individuell als sonstiger Bezug zu versteuern.
Rechtliche Grundlage
§ 40b Abs. 3 EStG; R 40b.2 LStR 2015/2021; BFH, Urteil vom 16. April 1999 – VI R 60/96 sowie VI R 66/97; BMF Schreiben vom 28. Oktober 2009 – IV C 5 – S 2332/09/10004
(Letzte Aktualisierung: 27.06.2024)