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Job-Ticket
Damit die Spieler zum Training kommen können, zahlt der Verein ihnen zusätzlich zum Arbeitslohn die Monatskarte für den ÖPNV.
Steuerliche Einordnung
Steuerfreie Zahlung durch Arbeitgeber, wenn
- im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
- Zuschuss zusätzlich zum Arbeitslohn
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (auch Fernverkehr) oder alle Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (d.h. ohne Taxi oder Flugzeug).
Die steuerfreien Bezüge mindern die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale. Sie sind auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Eine Pauschalierung mit 25 % durch den Arbeitgeber ist in Fällen einer Gehaltsumwandlung möglich. In diesem Fall ist die Entfernungspauschale nicht zu kürzen.
Rechtliche Grundlage
§ 3 Nr. 15 EStG, § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG, BMF-Schreiben vom 15. August 2019, IV C 5 – S 2342/19/10001
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)
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