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Jubiläum
Ein Mannschaftsarzt ist seit 25 Jahren beim Bundesligisten H beschäftigt. Der Verein zahlt ihm hierfür eine Prämie und überreicht ein Präsent.
Steuerliche Einordnung
a) Die Prämienzahlung ist LSt- und SV-pflichtig, aber nach der sogenannten Fünftel-Regelung zu versteuern. Hierbei wird die steuerliche Progression abgemildert, indem die Prämie für die Steuerberechnung fiktiv auf fünf Jahre verteilt wird.
b) Sachzuwendungen bis 60 Euro sind LSt- und SV-frei (siehe Aufmerksamkeiten).
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2025 werden sonstige Bezüge nicht mehr im Rahmen des Lohnsteuerabzugs mit der Fünftelregelung besteuert. Dies ist ab 2025 nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung möglich.
Rechtliche Grundlage
§ 19 Abs. 1 EStG; § 34 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 EStG, R 19.6 LStR 2015/2021
(Letzte Aktualisierung: 27.06.2024)