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Länderspielprämien
Der Nationalspieler wird vom Verein an die Nationalmannschaft zur Teilnahme an der WM ausgeliehen. Er erhält hierfür Prämienzahlungen. Die jeweiligen Prämien werden vom Verband an den Verein geleistet, die dieser an den Spieler auskehrt.
Steuerliche Einordnung
Inwieweit Länderspielprämien als Arbeitslohn von Dritter Seite lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig sind, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen und abhängig von der jeweiligen Vertragsgestaltung zwischen Verband, Verein und Spieler.
Sie sind ggf. steuerfrei, wenn der Arbeitslohn bei einem Auslandsspiel aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) unter Progressionsvorbehalt freizustellen ist; die Besonderheiten des jeweiligen DBA sind zu beachten.
Rechtliche Grundlage
R 38.4 Abs. 2 LStR 2015/2021; FG Münster, Urteil vom 25. März 2015, 7 K 3010/12 L, EFG 2015, 989; BFH, Urteil vom 11. Januar 2017 – VI R 26/15 (NV); OFD Hannover, Verfügung vom 14. Juli 2009, S 2366-9-StO 212
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)
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