https://etl-profisport.de/stichworte/steuern-im-profisport/sportexperten-taetigkeit
Sportexperten-Tätigkeit
H tritt nebenbei als Sportexperte im TV auf.
Steuerliche Einordnung
Es handelt sich um eine steuerpflichtige gewerbliche oder eine selbständige (einer journalistischen ähnliche) Tätigkeit.
Rechtliche Grundlage
§ 15 oder § 18 EStG; BFH, Urteil vom 16. September 2014 – VIII R 5/12
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)