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Sportinvaliditätsversicherung
Abwehrspieler A hat für sich eine Invaliditätsversicherung abgeschlossen, um finanzielle Risiken bei einem Ausfall abzufedern. Die Kosten trägt er selbst.
Steuerliche Einordnung
Die Aufwendungen können in begrenztem Umfang bei A als Sonderausgaben abgezogen werden.
Rechtliche Grundlage
§ 10 EStG; BFH vom 15. Oktober 2013 – VI B 20/13
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)
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