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Vorsteuer bei Spielervermittlern
Profibasketballvereine sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmer und gewerbliche Betriebe zugleich. Sie bedienen sich zur Spielersuche Spielervermittlern. Diese stellen für ihre umsatzsteuerpflichtigen Leistungen entsprechende Rechnungen. Vereine wollen die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
Steuerliche Einordnung
Vereine haben keinen Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Spielervermittlern, da dieser nicht gegenüber dem Verein, sondern gegenüber dem Spieler tätig wird. Der Vorsteuerabzug ist nur zulässig, wenn der Verein und nicht ausschließlich der Spieler Leistungsempfänger ist.
Rechtliche Grundlage
§ 15 UStG; BFH, Urteil vom 28. August 2013 – XI R 4/11; FG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2015 – 1 K 3636/13 U
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)
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