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Wohnungsüberlassung
Ausländischen und auswärtigen Spielern stellt der Verein unentgeltlich oder zu einem günstigen Mietpreis Luxusapartments am Tegernsee zur Verfügung.
Steuerliche Einordnung
Eine Wohnungsüberlassung ist ein Sachbezug. Eine Wohnung ist eine in sich abgeschlossene Einheit, in der ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich sind Wasserversorgung und -entsorgung, Kochgelegenheit und Toilette. Alle anderen Fälle sind Unterkünfte (siehe Unterkunftsstellung).
Der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Wohnungsüberlassung ist LSt- und SV-pflichtig. Die Bewertung erfolgt mit dem ortsüblichen Mietpreis. Der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung unterbleibt, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts beträgt und dieser 25 Euro je Quadratmeter nicht übersteigt.
Ist der ortsübliche Mietpreis nicht ohne Weiteres feststellbar, gelten feste Quadratmeterpreise.
Für 2024 gilt: 4,89 Euro/qm monatlich bzw. 4,00 Euro/qm monatlich bei einfacher Ausstattung
Rechtliche Grundlage:
§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG; R 8.1 Abs. 6 LStR 2015; BFH, Beschluss vom 24. Juli 2008 – VI B 7/08, § 2 SvEV
(Letzte Aktualisierung: 27.06.2024)